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Die Einführung der europäischen Gemeinschaftswährung zum 1. Januar 2026 ist mehr als nur eine technische Preisumstellung. Für bulgarische Unternehmen bedeutet dies eine konkrete und verpflichtende administrative Anpassung gegenüber dem Handelsregister.

Hier erfahren Sie alles Wichtige, um diesen Übergang reibungslos und ohne unnötige Kosten zu bewältigen.

Die Kernverpflichtung

Alle Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH, Kommanditgesellschaft - KG, Aktiengesellschaft - AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien - KGaA) sind verpflichtet, ihre Gründungsunterlagen (Gesellschaftsverträge oder Satzungen) zu aktualisieren, um die Umrechnung des Stammkapitals in Euro widerzuspiegeln.

Wichtiger Hinweis:
Auch wenn die Agentur für Eintragungen (Registry Agency) das Kapital in ihrer Datenbank von Amts wegen umrechnet, sind Sie dennoch verpflichtet, diese Änderung ausdrücklich in Ihren eigenen Unterlagen zu vermerken, zu veröffentlichen und beim Handelsregister einzureichen! Die automatische Umstellung durch die Behörde entbindet Sie nicht von dieser Pflicht.

Checkliste: Was Sie bis Ende 2026 tun müssen

1. Vorbereitung und Berechnungen

Prüfen Sie den aktuellen Status des Kapitals im Handelsregister. Rechnen Sie die Beträge zum festgelegten Wechselkurs um. Achten Sie dabei darauf, dass Rundungen die prozentualen Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter nicht verändern. Die Rechte der Eigentümer müssen identisch bleiben.

2. Gesellschaftsrechtlicher Beschluss

Halten Sie eine Generalversammlung ab (oder fassen Sie als Alleingesellschafter einen Beschluss), um die Änderungen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags zu verabschieden.

3. Einreichung beim Handelsregister

Erstellen Sie eine beglaubigte Abschrift des aktualisierten Dokuments, die vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet ist, und reichen Sie diese zur Veröffentlichung ein.

 

Was kostet das?

Die gute Nachricht: Für diese Veröffentlichung wird keine staatliche Gebühr erhoben, sofern Sie die Unterlagen innerhalb des Jahres 2026 einreichen.

 

Dies kann erfolgen:
Selbstständig als separater Antrag;
Gleichzeitig mit der Einreichung des Jahresabschlusses.

 

Risiken und Sanktionen

Unterschätzen Sie die Fristen nicht! Wenn die Änderungen nicht bis zum 31.12.2026 gemeldet werden, sieht das Gesetz Bußgelder für die Geschäftsführer vor:
Erstmaliges Bußgeld: zwischen 76.69 EUR und 766,94 EUR (150 BGN - 1.500 BGN).
Bei wiederholtem Verstoß: bis zu 1 533,88 EUR (3.000 BGN).

 

 

Profi-Tipp von GA Book

Setzen Sie sich interne Frist bis zum 30. November 2026. So haben Sie einen Zeitpuffer für eventuelle technische Verzögerungen im Register oder notwendige Korrekturen an den eingereichten Dokumenten.

 

Gesellschaftsform Was muss veröffentlicht werden?
GmbH / KG Abschrift des Gesellschaftsvertrags mit Kapital und Anteilen in EUR.
AG / KGaA Abschrift der Satzung mit Kapital und Nennwert der Aktien in EUR.

 

Обобщение на най-честите грешки:

  • Mathematische Lücken: Eine Umrechnung, die die Logik der Beteiligungsverhältnisse verletzt.
  • Aufschub: Das Verfahren bis zu den letzten Arbeitstagen des Jahres aufzuschieben.
  • Irrtum: Die Annahme, dass die „amtliche“ Umrechnung durch den Staat ausreichend sei.

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