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Die KMU-Regelung gemäß Mehrwertsteuergesetz, die ab 2026 in Kraft tritt, bietet kleinen Unternehmen eine neue Chance, ihre Produkte leichter in der EU zu verkaufen.

Die KMU-Regelung gemäß Mehrwertsteuergesetz, die ab 2026 in Kraft tritt, bietet kleinen Unternehmen eine neue Chance, ihre Produkte leichter in der EU zu verkaufen.

Ab dem 1. Januar 2026 haben kleine Unternehmen in Bulgarien die Möglichkeit, ihre Aktivitäten auf dem europäischen Markt auszuweiten, ohne den erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand mehrerer Mehrwertsteuerregistrierungen in verschiedenen Ländern zu tragen.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GA Book beobachtet die Änderungen in der Steuergesetzgebung genau, um unseren Kunden zu helfen, die neuen Regelungen und Erleichterungen voll auszuschöpfen.

Doch was genau ist die „KMU-Regelung” gemäß dem Mehrwertsteuergesetz?
Die KMU-Regelung (Sonderregelung für kleine Unternehmen) ist eine neue Mehrwertsteuerregelung, die auf EU-Ebene eingeführt wurde. Sie ermöglicht es kleinen Unternehmen, an Kunden in anderen EU-Ländern zu verkaufen, ohne in jedem einzelnen Land Mehrwertsteuer zu berechnen oder sich dort registrieren zu müssen.
Mit anderen Worten: Sie macht den Verkauf in der EU einfacher, kostengünstiger und weniger bürokratisch.

Wer kann von dieser Regelung profitieren?
Sie gilt für kleine Unternehmen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:
EU-weiter Schwellenwert
Ihr jährlicher Gesamtumsatz innerhalb der EU darf 100.000 € nicht überschreiten.
Nationaler Schwellenwert:
Sie müssen außerdem den nationalen Mehrwertsteuerbefreiungsschwellenwert in dem Land erfüllen, in dem Sie Ihre Umsätze erzielen. Für Bulgarien liegt dieser beispielsweise bei einem nationalen Registrierungsschwellenwert von 51.130 €.

Spezifische Registrierung:
Um die KMU-Regelung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige Registrierung bei der nationalen Steuerbehörde erforderlich.
Die wichtigsten Vorteile für Ihr Unternehmen:
Grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbefreiung
Sie können Waren oder Dienstleistungen an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufen, ohne Mehrwertsteuer zu berechnen.
Keine Mehrwertsteuerregistrierung im Ausland
Vermeiden Sie kostspielige und komplexe Registrierungen sowie die Kommunikation mit ausländischen Behörden und lokalen Beratern.
Geringere Verwaltungskosten
Weniger Erklärungen, weniger Berichterstattung und geringere Buchhaltungskosten.
Bessere Wettbewerbsfähigkeit
Der niedrigere Endpreis für die Kunden erhöht Ihre Verkaufschancen auf dem europäischen Markt.

Welche Verpflichtungen bestehen bei der Anwendung der KMU-Regelung?
Obwohl die Regelung vereinfacht ist, läuft sie nicht vollständig automatisch ab. Unternehmen sind verpflichtet:
sich vorab für die Regelung zu registrieren,
vierteljährliche Berichte an der FinanzAmt einzureichen;
den Umsatz pro Land und für die EU insgesamt streng zu überwachen;
Rechnungen gemäß den Anforderungen der Regelung korrekt auszustellen.

Wie kann GA Book Ihnen helfen?
Wir kümmern uns bei GA Book um den gesamten Verwaltungsprozess des KMU-Regimes, einschließlich:
Analyse, ob das Regime für Ihr Unternehmen geeignet ist;
Registrierung und Kommunikation mit der FinanzAmt;
laufende Überwachung des Umsatzes;
Erstellung und Einreichung von Quartalsberichten;
Beratung zur Expansion Ihres Unternehmens in der EU.
So können Sie sich auf den Vertrieb und das Wachstum konzentrieren, während wir für Ihre rechtliche und buchhalterische Sicherheit sorgen.
Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht!

Das KMU-System ist ein leistungsstarkes Instrument für kleine Unternehmen, die ohne unnötige Risiken oder Kosten Zugang zum europäischen Markt erhalten möchten.
Eine rechtzeitige Vorbereitung ist unerlässlich, denn eine fehlerhafte Registrierung oder Auslassungen in der Berichterstattung können zu Strafen führen.
Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihre Buchhaltung optimieren können unter www.gabook.bg/de/

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur KMU-Regelung im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes
Was ist die KMU-Regelung im Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes?
Es handelt sich um eine Sonderregelung für kleine Unternehmen, die eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU ermöglicht, ohne dass eine Registrierung für die Mehrwertsteuer in jedem einzelnen Mitgliedstaat erforderlich ist.

Wann tritt die KMU-Regelung in Kraft?
Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten.

Muss mein Unternehmen in Bulgarien für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein?
Nein, da die KMU-Regelung speziell für kleine Unternehmen gilt, die nicht für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und die Befreiungsbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erfüllen.

Was ist der maximale Umsatz für die Anwendung der KMU-Regelung?
Bis zu 100.000 € Gesamtjahresumsatz innerhalb der EU.
Gleichzeitig müssen Sie auch die nationale Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle in dem Land einhalten, in dem Sie Ihre Verkäufe tätigen.

Muss ich unter der KMU-Regelung Steuererklärungen einreichen?
Ja. Trotz der Befreiung sind Unternehmen verpflichtet, vierteljährlich Berichte mit Angaben zu den in der EU getätigten Verkäufen bei der nationalen Steuerbehörde einzureichen.

Kann ich die KMU-Regelung auf all meine Kunden aus der EU anwenden?
Die KMU-Regelung gilt nur unter den vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Bedingungen und in Übereinstimmung mit dessen nationalem Schwellenwert. Da nicht alle Lieferungen in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, sind individuelle buchhalterische und steuerliche Überlegungen erforderlich.

Was passiert, wenn ich den Schwellenwert von 100.000 € überschreite?
Wenn Sie den europäischen Schwellenwert überschreiten:
Sie verlieren das Recht, die KMU-Regelung anzuwenden;
Sie müssen sich gemäß den allgemeinen Vorschriften für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, einschließlich möglicher Registrierungen in anderen Ländern.

Ist die KMU-Regelung für Online-Shops und digitale Dienste geeignet?
Ja. Die KMU-Regelung eignet sich besonders für:
den Online-Handel mit Waren;
digitale Dienste;
Freiberufler und Berater, die mit EU-Kunden zusammenarbeiten.
Jede Tätigkeit sollte jedoch individuell analysiert werden.

Wie kann GA Book Ihnen konkret helfen?
Wir können Ihnen helfen bei:

  • der Beurteilung, ob die Regelung auf Ihr Unternehmen anwendbar ist;
  • der Registrierung für die KMU-Regelung;
  • Erstellung und Einreichung von Quartalsberichten;
  • der laufenden Überwachung des Umsatzes;
  • der Beratung zu Wachstum und dem Erreichen von Schwellenwerten.

Wie fange ich an?
Der beste erste Schritt ist, professionellen Rat einzuholen, um von Anfang an Fehler zu vermeiden.
Wenden Sie sich an GA Book, um zu erfahren, wie Sie die KMU-Regelung zu Ihrem Vorteil nutzen können:
www.gabook.bg/de/

Autorin: Galya Angelova

Der Euro und die Wirtschaft in Bulgarien:Verbindliche Maßnahmen für das Handelsregister im Jahr 2026

Der Euro und die Wirtschaft in Bulgarien: Verbindliche Maßnahmen für das Handelsregister im Jahr 2026

Die Einführung der europäischen Gemeinschaftswährung zum 1. Januar 2026 ist mehr als nur eine technische Preisumstellung. Für bulgarische Unternehmen bedeutet dies eine konkrete und verpflichtende administrative Anpassung gegenüber dem Handelsregister.

Hier erfahren Sie alles Wichtige, um diesen Übergang reibungslos und ohne unnötige Kosten zu bewältigen.

Die Kernverpflichtung

Alle Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH, Kommanditgesellschaft - KG, Aktiengesellschaft - AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien - KGaA) sind verpflichtet, ihre Gründungsunterlagen (Gesellschaftsverträge oder Satzungen) zu aktualisieren, um die Umrechnung des Stammkapitals in Euro widerzuspiegeln.

Wichtiger Hinweis:
Auch wenn die Agentur für Eintragungen (Registry Agency) das Kapital in ihrer Datenbank von Amts wegen umrechnet, sind Sie dennoch verpflichtet, diese Änderung ausdrücklich in Ihren eigenen Unterlagen zu vermerken, zu veröffentlichen und beim Handelsregister einzureichen! Die automatische Umstellung durch die Behörde entbindet Sie nicht von dieser Pflicht.

Checkliste: Was Sie bis Ende 2026 tun müssen

1. Vorbereitung und Berechnungen

Prüfen Sie den aktuellen Status des Kapitals im Handelsregister. Rechnen Sie die Beträge zum festgelegten Wechselkurs um. Achten Sie dabei darauf, dass Rundungen die prozentualen Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter nicht verändern. Die Rechte der Eigentümer müssen identisch bleiben.

2. Gesellschaftsrechtlicher Beschluss

Halten Sie eine Generalversammlung ab (oder fassen Sie als Alleingesellschafter einen Beschluss), um die Änderungen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags zu verabschieden.

3. Einreichung beim Handelsregister

Erstellen Sie eine beglaubigte Abschrift des aktualisierten Dokuments, die vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet ist, und reichen Sie diese zur Veröffentlichung ein.

 

Was kostet das?

Die gute Nachricht: Für diese Veröffentlichung wird keine staatliche Gebühr erhoben, sofern Sie die Unterlagen innerhalb des Jahres 2026 einreichen.

 

Dies kann erfolgen:
Selbstständig als separater Antrag;
Gleichzeitig mit der Einreichung des Jahresabschlusses.

 

Risiken und Sanktionen

Unterschätzen Sie die Fristen nicht! Wenn die Änderungen nicht bis zum 31.12.2026 gemeldet werden, sieht das Gesetz Bußgelder für die Geschäftsführer vor:
Erstmaliges Bußgeld: zwischen 76.69 EUR und 766,94 EUR (150 BGN - 1.500 BGN).
Bei wiederholtem Verstoß: bis zu 1 533,88 EUR (3.000 BGN).

 

 

Profi-Tipp von GA Book

Setzen Sie sich interne Frist bis zum 30. November 2026. So haben Sie einen Zeitpuffer für eventuelle technische Verzögerungen im Register oder notwendige Korrekturen an den eingereichten Dokumenten.

 

Gesellschaftsform Was muss veröffentlicht werden?
GmbH / KG Abschrift des Gesellschaftsvertrags mit Kapital und Anteilen in EUR.
AG / KGaA Abschrift der Satzung mit Kapital und Nennwert der Aktien in EUR.

 

Обобщение на най-честите грешки:

  • Mathematische Lücken: Eine Umrechnung, die die Logik der Beteiligungsverhältnisse verletzt.
  • Aufschub: Das Verfahren bis zu den letzten Arbeitstagen des Jahres aufzuschieben.
  • Irrtum: Die Annahme, dass die „amtliche“ Umrechnung durch den Staat ausreichend sei.

Benötigen Sie eine Beratung zu den Änderungen in Ihrem Gesellschaftsvertrag?

Kontaktieren Sie das Team von GA Book für Unterstützung!

Autorin: Galya Angelova

 

Benötigen Sie eine kostenlose Beratung?

Unsere Spezialisten antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Wenn Sie ein persönliches Treffen wünschen, werden wir Sie in einem komfortablen und repräsentativen Büro im Stadtzentrum von Sofia empfangen.

Tsar Osvoboditel Blvd. 14, 1000 Sofia Bulgarien

Montag - Freitag: 09:00 - 18:00

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